BKF Aus- und Weiterbildung, so einfach, so schnell, so gut.

Mehr Informationen findest du hier

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Allgemeine Informationen BKF u. BGQ

Beschleunigte Grundqualifikation gem. BKrFQG/BKrFQV

 

Jeder Kraftfahrer, der seine Fahrerlaubnis (D1, D1E, D, DE) nach dem 9. September 2008 und Fahrerlaubnis (C1, C1E, C, CE) nach dem 9. September 2009 erworben hat und im Güter-  bzw. Personenverkehr tätig sein möchte, muss eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

 

Durch die erfolgreiche Teilnahme an dieser Schulung und der schriftlichen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten Sie die erforderliche Bescheinigung für die Eintragung der Kennziffer "95" in ihrem Führerschein

 

Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, der Nachweis über 5 Module der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG nachzuweisen.

 

 

Lehrgangsdauer:

130 Stunden theoretische Ausbildung, 10 Stunden praktische Ausbildung = 140 Stunden (zu je 60 Minunten)

 

Die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer findet direkt nach dem Lehrgang statt.

 

 Voraussetzungen:

- Mindestalter 18 Jahre

- Fahrerlaubnis Klasse B (die benötigte Fahrerlaubnis für den Güter- bzw. Personenverkehr (C1+C1E, C+CE oder D+DE) kann auch nach Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation erworben werden.

- Gute Sprachkenntnisse in Deutsch

 

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 BKF Weiterbildung (Module 1-5) gem. BKrFQG/BKrFQV

 

LKW- und Busfahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klasse C1/C1E, C/CE , D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.

 

Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedssland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist.

 

Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Behörde die befristete Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen/erneuert.

Lehrgangsdauer:

Module 1-5 = 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens 7 Stunden pro Modul

Keine Prüfung bei dieser Weiterbildung.