Neue Schlüssenzahl ab Januar 2020: B 196*

Motorradfahren mit dem Autoführerschein durch spezielle Schulung – ohne Prüfung!

 

Informationen und Voraussetzungen

Die mögliche Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist beschlossen und wurde am 20.12.2019 vom Bundesrat genehmigt und am 23.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Zusammenstellung der Ausbildungsinhalte im theoretischen wie auch im praktischen Teil wurden dabei vom Gesetzgeber festgelegt.

 

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz: Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre

Fahrzeuge: Der Klasse A1 entsprechend (Motorräder max. 125ccm³ und max. 11 KW)

Gültigkeit: Nur innerhalb von Deutschland

Aufstieg: Der Aufstieg von A1 auf A2 nach §15 FeV ist nicht möglich

 

Ausbildung

Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Motorradunterricht

Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (10 Fahrstunden)

Prüfung: Keine erforderlich

 

 

Und so einfach funktioniert es:

Schick uns deine Kontaktanfrage oder besuche uns in unserer Filiale.

Unsere Kundenberater halten alle Informationen für dich bereit.

Nach der Schulung mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild
zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.

Möglich, dass das Amt auch einen neuen Sehtest sowie
den Erste Hilfe Schein verlangt.