BKF Grundqualifikation

Voraussichtlicher Termin am 15.05.2023

Berufskraftfahrer beschleunigte Grundqualifikation

Vollzeitkurs

 

Informationen über die Berufskraftfahrer-Qualifikation

Seit 10. September 2008 / 2009 sind gewerbliche Kraftfahrer/innen von LKWs und Bussen verpflichtet, zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine (einmalige) Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen.

Das bedeutet, der Führerscheinerwerb der Klassen C, C1, CE, C1E (Lkws ab 3,5 t mit und ohne Anhänger) und D, D1, DE, D1E (Kraftomnibusse ab 3,5 t mit und ohne Anhänger) reicht bei gewerblichem Verkehr (gewerblicher Personenverkehr, gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) nicht mehr aus. Es ist ein Nachweis der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation nötig.

Geregelt ist dies durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFVO).

Welche Ziele sind damit verbunden?

Ziel des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz nach der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern, ein wirtschaftliches Fahren zu ermöglichen und ein einheitliches Bildungsniveau innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Wer ist zur Grundqualifikation verpflichtet?

Zur Grundqualifikation verpflichtet sind grundsätzlich alle selbständigen und angestellten Fahrerinnen und Fahrer, die

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den EWR beschäftigt oder eingesetzt werden,

und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen durchführen und folgende Kraftfahrzeuge nutzen:

  • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zGG im Güterkraft- und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) oder
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)

Welche Personen benötigen KEINEN Nachweis über die Grundqualifikation?

  • LKW Fahrer/innen, die im Güterkraftverkehr bzw. Werkverkehr eingesetzt werden und den LKW Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben
  • Bus Fahrer/innen, die im Personenverkehr eingesetzt werden und den Bus Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben
  • Fahrer/innen, die bereits im Besitz eines Führerscheins der alten Klasse 3 sind. Unabhängig davon, ob diese bereits auf einen Scheckkartenführerschein mit den Klassen C1/C1E umgestellt wurden.

Für diese Personen gilt ein Besitzstand. Sie müssen keine Grundqualifikation erwerben.

ACHTUNG: Zur Weiterbildung sind diese Personen jedoch verpflichtet.

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